Arachidonsäure in Säuglings- und Folgenahrung
Europäische Akademie für Pädiatrie und Stiftung Kindergesundheit
Ab Februar 2020 gelten in der EU neue Standards für Säuglings- und Folgenahrungen. Der Zusatz der n-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) ist dann in 2- bis 3-fach höherer Konzentration als bisher üblich obligatorisch. Hingegen besteht keine Verpflichtung, die Fettsäure Arachidonsäure zuzusetzen. Hierzu beziehen die Europäische Akademie für Pädiatrie und die gemeinnützige Stiftung Kindergesundheit in einem Positionspapier Stellung.
Den vollständigen Artikel der Ernährungsumschau finden Sie als PDF hier:
Ab Februar 2020 gelten in der EU neue Standards für Säuglings- und Folgenahrungen. Der Zusatz der n-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) ist dann in 2- bis 3-fach höherer Konzentration als bisher üblich obligatorisch. Hingegen besteht keine Verpflichtung, die Fettsäure Arachidonsäure zuzusetzen. Hierzu beziehen die Europäische Akademie für Pädiatrie und die gemeinnützige Stiftung Kindergesundheit in einem Positionspapier Stellung.
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